Mindestens 15 %
Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung, soweit der Betrieb Sozialbeiträge spart. Gesetzlich vorgeschrieben.
Für Unternehmen
Gute Mitarbeiter bleiben, wenn sie sich gut aufgehoben fühlen. Betriebliche Altersvorsorge und betriebliche Krankenversicherung sind dafür Benefits, die wirklich ankommen, und dein Betrieb ist dabei selbst gut abgesichert.
im Monat je Mitarbeiter kann die betriebliche Krankenversicherung als Sachbezug steuer- und beitragsfrei sein.
Für Unternehmen geht es um zwei Dinge: Mitarbeiter binden, mit betrieblicher Altersvorsorge und betrieblicher Krankenversicherung, und den Betrieb absichern, mit Haftpflicht, Inhalt, Ausfall und Cyber. Ich komme dafür zu dir in den Betrieb.
So gehen wir es an
Gleicher Ablauf wie bei Privatkunden, nur bei dir vor Ort.
Was gibt es schon an Versorgung und Absicherung, was wünschen sich deine Mitarbeiter?
Pflichtzuschuss von mindestens 15 % bei Entgeltumwandlung, wenn der Betrieb Sozialbeiträge spart. Wir richten das sauber ein.
Zum Beispiel Zahn, Brille, Vorsorge. Als Sachbezug bis 50 € im Monat steuer- und beitragsfrei.
Betriebshaftpflicht, Inhalt, Betriebsunterbrechung und Cyber, passend zu deiner Branche.
Gut zu wissen
Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung, soweit der Betrieb Sozialbeiträge spart. Gesetzlich vorgeschrieben.
Als Sachbezug bis 50 € je Mitarbeiter und Monat steuer- und beitragsfrei. Es ist eine Freigrenze: Ein Cent mehr und alles ist steuerpflichtig.
Ein Benefit, der jeden Monat spürbar ist, ohne das laufende Gehalt zu erhöhen.
Rechtsgrundlagen: § 1a BetrAVG (Arbeitgeberzuschuss), § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG (Sachbezugsfreigrenze). Steuerliche Gestaltung immer mit dem Steuerberater abstimmen.
Rechne selbst
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Fragen
Ja. Bei Entgeltumwandlung ist ein Zuschuss von mindestens 15 % auf den umgewandelten Betrag vorgeschrieben, soweit du dadurch Sozialbeiträge sparst.
Als Sachbezug bleibt sie bis 50 € je Mitarbeiter und Monat steuer- und beitragsfrei. Das ist eine Freigrenze, zusammen mit anderen Sachbezügen darf sie nicht überschritten werden. Den Stand der Rechtsprechung prüfen wir mit deinem Steuerberater.
Ja, die 50-Euro-Freigrenze gilt auch für Teilzeit- und Minijob-Kräfte.
Ja. Erstgespräch und Beratung finden bei dir im Betrieb statt, im Zollernalbkreis und deutschlandweit.
Der nächste Schritt
30 Minuten zum Start, bei dir vor Ort. Wir schauen, was zu deinem Betrieb und deinen Mitarbeitern passt.
Du sprichst direkt mit mir.
Marc Ohla, Team.sorgenfrei, Balingen-Frommern.