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Marc Ohla Team.sorgenfrei

Für Unternehmen

Wie hältst du gute Leute?

Gute Mitarbeiter bleiben, wenn sie sich gut aufgehoben fühlen. Betriebliche Altersvorsorge und betriebliche Krankenversicherung sind dafür Benefits, die wirklich ankommen, und dein Betrieb ist dabei selbst gut abgesichert.

50 €

im Monat je Mitarbeiter kann die betriebliche Krankenversicherung als Sachbezug steuer- und beitragsfrei sein.

In 40 Worten

Für Unternehmen geht es um zwei Dinge: Mitarbeiter binden, mit betrieblicher Altersvorsorge und betrieblicher Krankenversicherung, und den Betrieb absichern, mit Haftpflicht, Inhalt, Ausfall und Cyber. Ich komme dafür zu dir in den Betrieb.

So gehen wir es an

Gespräch im Betrieb.

Gleicher Ablauf wie bei Privatkunden, nur bei dir vor Ort.

  1. Bestandsaufnahme

    Was gibt es schon an Versorgung und Absicherung, was wünschen sich deine Mitarbeiter?

  2. Betriebliche Altersvorsorge

    Pflichtzuschuss von mindestens 15 % bei Entgeltumwandlung, wenn der Betrieb Sozialbeiträge spart. Wir richten das sauber ein.

  3. Betriebliche Krankenversicherung

    Zum Beispiel Zahn, Brille, Vorsorge. Als Sachbezug bis 50 € im Monat steuer- und beitragsfrei.

  4. Betrieb absichern

    Betriebshaftpflicht, Inhalt, Betriebsunterbrechung und Cyber, passend zu deiner Branche.

Gut zu wissen

Zahlen für Arbeitgeber.

BAV

Mindestens 15 %

Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung, soweit der Betrieb Sozialbeiträge spart. Gesetzlich vorgeschrieben.

BKV

50 € Freigrenze

Als Sachbezug bis 50 € je Mitarbeiter und Monat steuer- und beitragsfrei. Es ist eine Freigrenze: Ein Cent mehr und alles ist steuerpflichtig.

BINDUNG

Benefit mit Wirkung

Ein Benefit, der jeden Monat spürbar ist, ohne das laufende Gehalt zu erhöhen.

Rechtsgrundlagen: § 1a BetrAVG (Arbeitgeberzuschuss), § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG (Sachbezugsfreigrenze). Steuerliche Gestaltung immer mit dem Steuerberater abstimmen.

Rechne selbst

Die passenden Rechner.

Ohne Anmeldung. Deine Zahlen bleiben in deinem Browser.

Fragen

Kurz und ehrlich beantwortet.

Muss ich als Arbeitgeber einen Zuschuss zur bAV zahlen?

Ja. Bei Entgeltumwandlung ist ein Zuschuss von mindestens 15 % auf den umgewandelten Betrag vorgeschrieben, soweit du dadurch Sozialbeiträge sparst.

Wie ist die betriebliche Krankenversicherung steuerlich geregelt?

Als Sachbezug bleibt sie bis 50 € je Mitarbeiter und Monat steuer- und beitragsfrei. Das ist eine Freigrenze, zusammen mit anderen Sachbezügen darf sie nicht überschritten werden. Den Stand der Rechtsprechung prüfen wir mit deinem Steuerberater.

Gilt das auch für Teilzeit und Minijobs?

Ja, die 50-Euro-Freigrenze gilt auch für Teilzeit- und Minijob-Kräfte.

Kommst du zu uns in den Betrieb?

Ja. Erstgespräch und Beratung finden bei dir im Betrieb statt, im Zollernalbkreis und deutschlandweit.

Der nächste Schritt

Gespräch in deinem Betrieb.

30 Minuten zum Start, bei dir vor Ort. Wir schauen, was zu deinem Betrieb und deinen Mitarbeitern passt.

  • Beratung immer kostenlos
  • Du unterschreibst nichts
  • Antwort innerhalb von 24 Stunden

Du sprichst direkt mit mir.
Marc Ohla, Team.sorgenfrei, Balingen-Frommern.

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